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Datum/Zeit
Date(s) - 07/10/2017
09:45 - 14:00
Veranstaltungsort
Dorfgemeinschaft Elfenborn
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Als MOSAIK e.V. sind wir Mitglied bei der „Anthropoi Selbsthilfe“ (früher : BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.V. ).
Von der Anthropoi Selbsthilfe bekamen wir eine Einladung für diesen Samstag in die anthroposophisch ausgerichtete Dorfgemeinschaft Elfenborn in Kalletal, rund 140 km von Dortmund entfernt.
Die Auswirkungen des nun gültigen Bundesteilhalbegesetzes können wir noch nicht abschätzen. Fest steht, das sich vieles ändern wird, vor allen Dingen durch die Umstellung der Leistungen von einer angebots- auf eine bedarfsorientierte Sicht ab 2020. Entscheidend soll nicht mehr sein, was Einrichtungen und Dienste bieten, sondern welche Bedürfnisse unsere Angehörigen, bzw. Menschen mit Assistenzbedarf haben. Daraus ergeben sich zahlreiche neue Aufgaben und Herausforderungen – angefangen davon, wie individuelle Bedürfnisse ermittelt werden, über neue Antragswege für Eingliederungs-und Sozialhilfe bis hin zu neuen, detaillierten Verträgen mit Einrichtungen und Diensten.
Vor Ort wird die Rechtsanwältin Frau Beatrice Nolte referieren über
„Bundesteilhabegesetz, Pflegestärkungsgesetz III und Regelbedarfsermittlungsgesetz – was ist ab wann zu beachten? „